Aloe vera
Identität
- Deutscher Name
- Aloe vera
- Wissenschaftlicher Name
- Aloe barbadensis
- Familie
- Asphodelaceae
- Verwendeter Teil
- Blattgel
- Kategorie
- Pflanzenextrakte
Charakteristische Inhaltsstoffe
| Substanz | Anteil | Anmerkung |
|---|---|---|
| Polysaccharide (Acemannan, Glucomannan) | ||
| Anthrachinone (Aloin) | wird in gereinigtem Gel entfernt |
Studienlage
Die folgende Gliederung trennt nach Evidenzstufe. Leere Stufen bedeuten, dass in der Recherche keine Arbeiten gefunden wurden.
Humanstudien
erkrankte und verletzte Haut
Typ: Systematischer Review von 23 Studien
Ergebnis: Hinweise auf Nutzen bei Verbrennungen, postoperativen Wunden und Psoriasis.
Hekmatpou D et al. (2019) Iranian Journal of Medical Sciences 44:1-9 PMID: 30666070
erkrankte Haut (Psoriasis)
Typ: placebokontrolliert
Ergebnis: Aloe-Creme war Placebo überlegen.
Quellenangabe wird derzeit geprüft
erkrankte Haut (Druckgeschwüre, Radiodermatitis)
Typ: systematische Auswertung
Ergebnis: Kein Nutzen nachweisbar.
Vogler BK, Ernst E (1999) British Journal of General Practice 49:823-828
Tierstudien
Modell: Wundmodelle
Ergebnis: Acemannan fördert die Fibroblastenproliferation.
Quellenangabe wird derzeit geprüft
In-vitro-Studien
System: Fibroblasten
Ergebnis: Proliferationsfördernde Effekte.
Quellenangabe wird derzeit geprüft
Reviews und Metaanalysen
Keine Studien gefunden.
Sicherheitsaspekte
Anhang-III-Allergene
Keine deklarationspflichtigen Duftstoffallergene.
Sensibilisierung
Kontaktallergie selten. Der Aloin-Gehalt der verwendeten Qualität ist relevant.
Phototoxizität
Nicht phototoxisch.
Wo die Beleglage dünn ist
Uneinheitliche Ergebnisse. Für Verbrennungen und Psoriasis bestehen Hinweise, für Druckgeschwüre und Radiodermatitis fielen die Auswertungen negativ aus. Alle Daten betreffen Leave-on-Gele auf erkrankter oder verletzter Haut.
Redaktioneller Nachschlagebereich, strikt getrennt von den Produktseiten. Rein sachliche Darstellung des Untersuchungsstands. Keine Wirkversprechen im Sinne der VO (EG) 1223/2009 und der Claims-VO (EU) 655/2013.