Grüntee / Matcha
Identität
- Deutscher Name
- Grüntee / Matcha
- Wissenschaftlicher Name
- Camellia sinensis
- Familie
- Theaceae
- Verwendeter Teil
- Blätter, als Pulver oder Extrakt
- Kategorie
- Pflanzenextrakte
Charakteristische Inhaltsstoffe
| Substanz | Anteil | Anmerkung |
|---|---|---|
| Katechine, vor allem Epigallocatechingallat (EGCG) | ||
| Koffein |
Studienlage
Die folgende Gliederung trennt nach Evidenzstufe. Leere Stufen bedeuten, dass in der Recherche keine Arbeiten gefunden wurden.
Humanstudien
gesunde Haut
Typ: kontrollierte Humanstudie
Intervention: topische Grüntee-Polyphenole vor UV-Exposition
Ergebnis: Dosisabhängige Hemmung des UV-Erythems und der Sonnenbrandzellen.
Elmets CA et al. (2001) Journal of the American Academy of Dermatology 44:425-432 PMID: 11209110
gesunde Haut
Typ: kontrollierte Humanstudie
Intervention: topisches EGCG
Ergebnis: Reduktion des UV-induzierten oxidativen Stresses in menschlicher Haut.
Katiyar SK et al. (2001) Carcinogenesis 22:287-294
Tierstudien
Modell: Maus, UV-Modelle
Ergebnis: Umfangreiche Daten zu Photoprotektion und Antioxidation.
Quellenangabe wird derzeit geprüft
In-vitro-Studien
System: Keratinozyten
Ergebnis: Antioxidative Effekte von EGCG.
Quellenangabe wird derzeit geprüft
Reviews und Metaanalysen
Typ: Systematischer Review
Ergebnis: Für orale Zubereitungen besteht konsistente Evidenz nur beim UV-Schutz.
Di Sotto A et al. (2022) Nutrients 14(15):3149
Sicherheitsaspekte
Anhang-III-Allergene
Keine deklarationspflichtigen Duftstoffallergene.
Sensibilisierung
Topisch gut verträglich, niedriges Sensibilisierungspotenzial.
Phototoxizität
Nicht phototoxisch.
Wo die Beleglage dünn ist
Die Belege betreffen isolierte Polyphenole in Leave-on-Anwendung unmittelbar vor UV-Exposition. Eine Übertragung auf Matcha-Pulver in einer Seife ist nicht zulässig.
In diesen Seifen enthalten
Redaktioneller Nachschlagebereich, strikt getrennt von den Produktseiten. Rein sachliche Darstellung des Untersuchungsstands. Keine Wirkversprechen im Sinne der VO (EG) 1223/2009 und der Claims-VO (EU) 655/2013.